Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Unter Persönlicher Schutzausrüstung (kurz: PSA) versteht man die Ausrüstung, die eine Person bei Arbeiten und Tätigkeiten als Schutz gegen Risiken trägt oder hält, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht vermieden werden können.
Folgende PSA dienen zur Arbeitssicherheit einer Person: Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel.
PSA dürfen nur unter der Prämisse angeboten werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung ("Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG") entsprechen.
Die Bereitstellung von PSA durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung durch die Beschäftigten bei der Arbeit ist national in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit geregelt (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV).